Fach­beraterin für Inter­natio­nales Steuer­recht

Es sind die Komplexität des Steuerrechts, die hohen fachlichen Anforderungen und der stete Wandel, die den Beruf des Steuerberaters so spannend machen. Damit steigt jedoch auch die Unübersichtlichkeit und damit der notwendige Grad an Spezialisierung.

Deshalb haben sich einige unserer Partner und angestellten Steuerberater besonders weitergebildet und durch mehrere Prüfungen ihre theore­tischen und praktischen Kenntnisse auf ihrem Gebiet nachgewiesen. Damit einher geht auch die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung; dies sorgt für Fachwissen auf dem aktuellen Stand. So müssen Sie nicht blind vertrauen, sondern dürfen sicher sein, dass wir Ihnen mögliche Risiken aufzeigen und fachlich fundierte Lösungen bieten können.

Angela Rittersbacher hat den von den Steuerberaterkammern amtlich verliehenen Titel Fachberaterin für Internationales Steuerrecht erworben.

Warum ein Fachberater?

Meine Expertise für Privatpersonen

  • Gutachten sowie Unterstützung bei der Entscheidungsfindung bzgl. der Wohnsitzverlagerung (Zuzugs- und Wegzugsbesteuerung)
  • Erstellung entsprechender 
    Steuererklärungen
  • Besteuerungsrechte und Vermeidung von Doppelbesteuerung
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen mit inländischen und ausländischen Einkünfte (z. B. Arbeitnehmer im Ausland, Vermietung im Ausland)
  • Beratung von Steuer-Ausländern mit inländischen Einkünften (z. B. Rentenbezug bei Wohnsitz im Ausland, Vermietungsobjekte im Inland)
  • Gestaltungsberatung inländischer Steuerpflichtiger mit ausländischen Einkünften (z. B. Berechnung der Steuerbelastung, doppelter Wohnsitz, Anrechnung ausländischer Steuern)

Meine Expertise für Unternehmen

  • Umsatzsteuerfragen bezüglich der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und der Einfuhrumsatzsteuer
  • Fragen zur Arbeitnehmerentsendung
  • Planung und steuerliche Optimierung grenzüberschreitender Aktivitäten sowie internationale 
    Umstrukturierungen
  • Gutachten zu Verkauf/Sitzverlagerung ins Inland/Ausland (inbound/outbound)
  • Steuerrechtliche Vertretung von im Ausland ansässigen Unternehmen sowie laufende steuerliche Beratung und Unterstützung von Betriebsstätten und Tochtergesellschaften in Deutschland, insbesondere: 
    Finanzbuchhaltung
    Lohnbuchhaltung, Anlagenbuchführung, 
    Jahresabschluss, relevante Steuererklärungen
  • Übernahme von notwendigen Meldungen und Anträgen: USt-ID, Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren, Zusammenfassende Meldungen, Beteiligungserwerbe, Gewinnausschüttungen ins Ausland